Gemeinsamer Nahverkehrsplan der Landeshauptstadt Wiesbaden und des Rheingau-Taunus Kreises

Gemeinsamer Nahverkehrsplan der Landeshauptstadt Wiesbaden und des Rheingau-Taunus Kreises
Status des Plans: Bestand
Art des Plans/ Konzeptes: Nahverkehrsplan
Geltungsbereich des Plans: Stadt Wiesbaden, Rheingau-Taunus-Kreis
Ersteller: ESWE Verkehrsgesellschaft mbH
Kontakt Betreiber öffentlich: Link zum Download:https://www.wiesbaden.de/leben-in-wiesbaden/verkehr/verkehrsentwicklung/nahverkehrsplan.php

Zeitraum der Erarbeitung und Fertigstellungszeitraum

Erarbeitungszeitraum: August 2013-Juni 2015
Fertigstellungszeitpunkt: Juni 2015
Zeithorizont: 2015-2020

Beschluss des Plans, Beweggründe der Aufstellung und Fortschreibung

Status Beschluss: Plan wurde beschlossen
Beschlussgremium: Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden
Beschlusszeitpunkt: 7/16/2015
Beweggründe für die Aufstellung:

Nach § 14 Abs. 8 Satz 2 ÖPNVG Hessen ist spätestens alle fünf Jahre
darüber zu entscheiden, ob der Nahverkehrsplan neu aufzustellen ist.
Dementsprechend wurde mit der Beschlussfassung der
Stadtverordnetenversammlung am 30. April 2008 der Nahverkehrsplan
fortgeschrieben. Dieser Nahverkehrsplan galt mit den Beschlussfassungen
der Stadtverordnetenversammlung zu den Fahrplanwechseln per Dezember
2008, 2009, 2010, 2011, 2012, 2014 und Januar 2015 als kontinuierlich
fortentwickelt. Im Jahr 2013 hat der Magistrat erneut die Lokale
Nahverkehrsorganisation mit der Neuaufstellung des Nahverkehrsplans
beauftragt. Dieser Plan sollte die bisherigen Grundlagen enthalten und
eine Optimierung des ÖPNV-Angebotes in Wiesbaden zum Ziel haben. Der
Nahverkehrsplan bildet gem. § 8 Abs. 3 Satz 8 PBefG den Rahmen für die
Entwicklung des ÖPNV: Störungen des ÖPNV durch Steigerung des
Gesamtverkehrsaufkommens, Ausreichende verkehrsbedienung und
Aufgaben der Daseinsvorsorge, Weiterentwicklung der Umweltverträglichkeit,
Leistungsfähiger und effizienter ÖPNV, Reduktion des MIV

Fortschreibung: Fortschreibung des bestehenden Plans ist vorgesehen
Titel des Plans der Fortgeschrieben wird: Nahverkehrsplan Wiesbaden und Rheingau- Taunus Kreis 2020

Bausteine des Plans

Diskussion der Visionen/Leitbilder der Kommune kleiner Bestandteil
Problemanalyse der Verkehrssituation großer Bestandteil
Beteiligungsverfahren zur Problemanalyse großer Bestandteil
Beteiligungsverfahren zur Maßnahmenentwicklung großer Bestandteil
Beteiligungsverfahren zur Maßnahmenumsetzung großer Bestandteil
Monitoring der Maßnahmenumsetzung kleiner Bestandteil
Wirkungsabschätzung der Maßnahmen großer Bestandteil
Evaluation zur Wirkung der Maßnahmen kleiner Bestandteil

Integration mit übergeordneten Plänen und federführendes Amt/Abteilung bei Erstellung des Plans

Integration mit übergeordneten Plänen/anderen Fachplänen 1
Falls ja: Mit welchen Planwerken?
Federführung für Erstellung des Konzeptes

Lokale Nahverkehrsorganisation
der Landeshauptstadt Wiesbaden

Beteiligung

Kommunale politische Entscheidungsträger 1
Bürgerinnen und Bürger
Umweltverbände
Andere Vereine, Verbände
Andere Vereine, Verbände und zwar:
Andere Abteilungen/Ämter 1
Andere Abteilungen/Ämter und zwar: Ämter der Landeshauptstadt Wiesbaden
Wirtschaftsunternehmen 1
Landkreis 1
Land Hessen 1
Sonstige
Sonstige und zwar:
Art der Beteiligungsformate

Beteiligte aufgrund gesetzlicher Vorschriften nach dem ÖPNV-G Hessen mit Bezug auf § 8 Abs. 3 und 14 PBefG.

Anhörungsverfahren Betroffener: Ortsbeiräte, Verkehrsverbünde und -gesellschaften, Städte, Lokale Nahverkehrsorganisationen, Ministerien, Hessen Mobil, Ämter der Landeshauptstadt Wiesbaden, Beiräte und Arbeitskreise

Informationsveranstaltung zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans für die Ortsbeiräte der Landeshauptstadt Wiesbaden

Aufwände (Kosten) und finanzielle Förderung

Aufwände (Kosten) für die Erstellung

t90000

finanzielle Förderung
Name Förderung/Förderprogramm
Aufwände (Kosten) für die Erstellung

t90000