Gemeinsamer Nahverkehrsplan der Landeshauptstadt Wiesbaden und des Rheingau-Taunus Kreises
Zeitraum der Erarbeitung und Fertigstellungszeitraum
Erarbeitungszeitraum: August 2013-Juni 2015 Fertigstellungszeitpunkt: Juni 2015 Zeithorizont: 2015-2020Beschluss des Plans, Beweggründe der Aufstellung und Fortschreibung
Status Beschluss: Plan wurde beschlossen Beschlussgremium: Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden Beschlusszeitpunkt: 7/16/2015 Beweggründe für die Aufstellung:Nach § 14 Abs. 8 Satz 2 ÖPNVG Hessen ist spätestens alle fünf Jahre
darüber zu entscheiden, ob der Nahverkehrsplan neu aufzustellen ist.
Dementsprechend wurde mit der Beschlussfassung der
Stadtverordnetenversammlung am 30. April 2008 der Nahverkehrsplan
fortgeschrieben. Dieser Nahverkehrsplan galt mit den Beschlussfassungen
der Stadtverordnetenversammlung zu den Fahrplanwechseln per Dezember
2008, 2009, 2010, 2011, 2012, 2014 und Januar 2015 als kontinuierlich
fortentwickelt. Im Jahr 2013 hat der Magistrat erneut die Lokale
Nahverkehrsorganisation mit der Neuaufstellung des Nahverkehrsplans
beauftragt. Dieser Plan sollte die bisherigen Grundlagen enthalten und
eine Optimierung des ÖPNV-Angebotes in Wiesbaden zum Ziel haben. Der
Nahverkehrsplan bildet gem. § 8 Abs. 3 Satz 8 PBefG den Rahmen für die
Entwicklung des ÖPNV: Störungen des ÖPNV durch Steigerung des
Gesamtverkehrsaufkommens, Ausreichende verkehrsbedienung und
Aufgaben der Daseinsvorsorge, Weiterentwicklung der Umweltverträglichkeit,
Leistungsfähiger und effizienter ÖPNV, Reduktion des MIV
Bausteine des Plans
Diskussion der Visionen/Leitbilder der Kommune kleiner Bestandteil Problemanalyse der Verkehrssituation großer Bestandteil Beteiligungsverfahren zur Problemanalyse großer Bestandteil Beteiligungsverfahren zur Maßnahmenentwicklung großer Bestandteil Beteiligungsverfahren zur Maßnahmenumsetzung großer Bestandteil Monitoring der Maßnahmenumsetzung kleiner Bestandteil Wirkungsabschätzung der Maßnahmen großer Bestandteil Evaluation zur Wirkung der Maßnahmen kleiner BestandteilIntegration mit übergeordneten Plänen und federführendes Amt/Abteilung bei Erstellung des Plans
Integration mit übergeordneten Plänen/anderen Fachplänen 1 Falls ja: Mit welchen Planwerken? Federführung für Erstellung des KonzeptesLokale Nahverkehrsorganisation
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Beteiligung
Kommunale politische Entscheidungsträger 1 Bürgerinnen und Bürger Umweltverbände Andere Vereine, Verbände Andere Vereine, Verbände und zwar: Andere Abteilungen/Ämter 1 Andere Abteilungen/Ämter und zwar: Ämter der Landeshauptstadt Wiesbaden Wirtschaftsunternehmen 1 Landkreis 1 Land Hessen 1 Sonstige Sonstige und zwar: Art der BeteiligungsformateBeteiligte aufgrund gesetzlicher Vorschriften nach dem ÖPNV-G Hessen mit Bezug auf § 8 Abs. 3 und 14 PBefG.
Anhörungsverfahren Betroffener: Ortsbeiräte, Verkehrsverbünde und -gesellschaften, Städte, Lokale Nahverkehrsorganisationen, Ministerien, Hessen Mobil, Ämter der Landeshauptstadt Wiesbaden, Beiräte und Arbeitskreise
Informationsveranstaltung zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans für die Ortsbeiräte der Landeshauptstadt Wiesbaden
Aufwände (Kosten) und finanzielle Förderung
Aufwände (Kosten) für die Erstellungt90000
finanzielle Förderung Name Förderung/Förderprogramm Aufwände (Kosten) für die Erstellungt90000